Allgemeine Geschäftsbedingungen

OWLS AG

A: Gewerbeweg 44, 9486 Schaanwald
Fürstentum Liechtenstein
E: office@owls-ag.com, Internet: www.owls-ag.com

Soweit nachstehend auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) bilden die ausschließliche Rechtsgrundlage für jedes zwischen der OWLS AG, Gewerbeweg 44, 9486 Schaanwald, Fürstentum Liechtenstein (nachfolgend „OWLS AG“ genannt) und einem Dritten (nachfolgend auch Vertragspartner/Kunde genannt) bestehenden Rechtsverhältnis und zwar außervertraglicher wie vertraglicher Art, darunter sind auch sog. „Pitching Verträge“ zu subsumieren. Die OWLS erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGBs; dies auch ohne entsprechenden Hinweis. Die AGBs werden seitens der OWLS auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt, sind bei dieser jederzeit zur Einsichtnahme bereit und sind auch über den offiziellen, unternehmenseigenen und im Deckblatt genannten Internetauftritt jederzeit einsehbar. Sämtliche von OWLS gelegten Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und begründen keinerlei Rechtsanspruch. Ein Vertrag zwischen OWLS und einem Vertragspartner/Kunden kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch OWLS rechtswirksam zustande. Diese ist auch Inhalt des Auftragsverhältnisses, soweit der Vertragspartner/Kunde dieser nach Erhalt nicht binnen 3 Tagen schriftlich widerspricht.

Für einen zwischen der OWLS und einem Dritten bestehendes Rechtsverhältnis welcher Art auch immer ist die jeweils aktuell gültige Fassung der AGBs maßgeblich; diese AGBs haben stets Vorrang vor denjenigen des Vertragspartners/Kunden, OWLS widerspricht allfälligen AGBs eines Vertragspartners/Kunden ausdrücklich, eines zusätzlichen Widerspruchs bedarf es nicht. Abweichungen sowie Ergänzungen der AGBs sind nur zulässig und wirksam, wenn diese zwischen OWLS und dem jeweiligen Vertragspartner/Kunden schriftlich vereinbart wurden. Derartige Änderungen werden dem Vertragspartner/Kunden seitens der OWLS bekannt gegeben und diesem das Recht eingeräumt, den Änderungen binnen 14 Tagen zu widersprechen. Sollte der Vertragspartner diese Frist ungenützt verstreichen lassen, gilt das Schweigen des Vertragspartners als ausdrückliche Zustimmung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, zu ersetzen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

1. Leistungsumfang / Mitwirkungspflichten des Kunden / Beauftragung Dritter

a) Der Umfang der von OWLS zu erbringenden Lieferung/Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Liefer-/Leistungsvertrag, aus der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung, der seitens OWLS ausgestellten Auftragsbestätigung sowie ergänzend aus den von OWLS erstellten Angebotsunterlagen. Nach Abschluss des Vertrages oder nach Abgabe der Auftragsbestätigung durch OWLS bedarf jede Änderung des Leistungsinhaltes der Schriftlichkeit; im Rahmen des Leistungsinhaltes steht OWLS Gestaltungsfreiheit zu.

b) Der Vertragspartner/Kunde ist verpflichtet, OWLS im Hinblick auf die jeweilige Lieferung/Leistung sämtliche relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und zugänglich zu machen, dies auch nach Beginn der Lieferung/Leistung bzw. während der Auftragsdurchführung. Wird eine Lieferung/Leistung oder auch nur eine Teillieferung/Teilleistung durch unvollständige, unrichtige oder nachträglich geänderte Angaben oder Unterlagen seitens des Vertragspartners/Kunden verzögert, erschwert, muss diese wiederholt werden oder dergleichen, trägt der Vertragspartner/Kunde den dadurch entstandenen vollen Aufwand und das volle Risiko.

c) Jede Lieferung/Leistung (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Kopien und elektronische Dateien), auch jede Teillieferung/Teilleistung ist vom Vertragspartner/Kunden umgehend nach Erhalt zu überprüfen und spätestens binnen 3 Tagen gegenüber OWLS zu genehmigen. Verstreicht diese Frist ungenützt, gilt auch ein Schweigen des Vertragspartners/Kunden als Genehmigung. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die OWLS für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den bedungenen Zweck eingesetzt werden können. Der Vertragspartner/Kunde hat OWLS schad- und klaglos zu halten, falls ein Dritter derartige Rechtsverletzungen gegen OWLS geltend macht, darunter fallen auch die Kosten einer rechtsfreundlichen Vertretung und allfällige Gerichtsgebühren. Der Vertragspartner/Kunde hat OWLS im diesem Falle zu unterstützen und unaufgefordert sämtliche der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

d) OWLS ist berechtigt, Lieferungen/Leistungen selbst durchzuführen oder sich bei der Erbringungen sachkundiger Dritter zu bedienen oder derartige Lieferungen/Leistungen auch zu substituieren; diese Berechtigung liegt im freien Ermessen von OWLS. Die Beauftragung von Dritten bzw. Erfüllungsgehilfen erfolgt im Namen von OWLS oder im Namen des Vertragspartners/Kunden. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Vertragspartner/Kunde einzutreten; dies gilt auch im Fall der Kündigung seitens OWLS und zwar sowohl im Fall der ordentlichen wie auch außerordentlichen Kündigung.

2. Gewährleistung

a) Die von OWLS gelieferte Ware oder erbrachte Leistung, darunter fallen auch sämtliche Teillieferungen/Teilleistungen sind vom Vertragspartner/Kunden sofort nach Erhalt oder Erbringung zu überprüfen; diese gelten als mängelfrei und vom Vertragspartner/Kunden genehmigt, wenn dieser nicht binnen 3 Tagen nach Erhalt allfällige Mängel gegenüber OWLS schriftlich und mit sämtlichen Nachweisen anzeigt; bei verdeckten bzw. versteckten Mängeln gilt die Frist von 3 Tagen ab Bekanntwerden des Mangels, längstens jedoch 3 Monate nach Erhalt der Ware oder Erbringung der Leistung. Zudem muss seitens des Vertragspartners/Kunden nachgewiesen werden, dass ein früheres Erkennen nicht möglich war. Nach Ablauf dieser Fristen sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

b) Sollte der Vertragspartner binnen offener Frist und auch berechtigt Mängelrüge erstatten, steht ihm das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung seitens OWLS zu, wobei das Wahlrecht bei OWLS liegt. Der Vertragspartner hat OWLS die zu diesem Zweck notwendigen Maßnahmen zu ermöglichen. Im Falle von Beanstandungen müssen sämtliche Waren und teile in der Originalverpackung sorgfältig aufbewahrt und bei der Rücksendung durch eine entsprechende Versicherung versehen werden. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Vertragspartner/Kunde. OWLS ist berechtigt, die Verbesserung oder den Austausch der Lieferung/Leistung abzulehnen, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Für diesen Fall ist der Vertragspartner berechtigt, Wandlung- oder Minderung zu begehren. Der Vertragspartner/Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.

3. Garantiebestimmungen

a) Die Garantiedauer ist bei der jeweiligen Produktbeschreibung ersichtlich. Die Auftragsbestätigung und der Rechnungsbeleg gelten als Garantieschein und sind vom Vertragspartner/Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust des Garantiescheines kann ein Garantieanspruch seitens OWLS nicht anerkannt werden.

b) Dem Vertragspartner/Kunden steht das Recht zu, innerhalb der Garantiedauer Nachbesserung oder Austausch (Ersatzlieferung) zu fordern, wobei das Wahlrecht bei OWLS liegt. Für die Reparaturdauer wird kein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt. Die Reparatur oder der Austausch innerhalb der Garantiedauer führt zu keiner Verlängerung derselben. Die Gewährleistungspflicht wird dadurch nicht eingeschränkt. Für die Datensicherung ist der Vertragspartner/Kunde verantwortlich. Weitere Garantieansprüche bestehen keine.

4. Haftung und Produkthaftung

a) Bei Fahrlässigkeit ist jede Haftung seitens OWLS sowie dieser zuzurechnenden Gehilfen ausgeschlossen, insbesondere bei unmittelbaren und mittelbaren Schäden, entgangenem Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss sowie wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Verschuldens hat der Geschädigte zu beweisen. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto- Auftragswert begrenzt.

b) Eine Ersatzpflicht für Schäden seitens OWLS für die von dieser erbrachten Lieferungen/Leistungen, welche gegen den Vertragspartner/Kunden von einem Dritten erhoben werden, werden ausdrücklich ausgeschlossen, soweit OWLS der Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war; Fahrlässigkeit schadet nicht. Darüber hinaus hat der Vertragspartner/Kunde OWLS schad- und klaglos zu halten. Im Übrigen gelten die allgemeinen schadenersatzrechtlichen Bestimmungen und jene des Produkthaftungsgesetzes.

5. Termine

a) Die von OWLS angegebenen Liefer- und Leistungsfristen gelten in keinem Fall als verbindlich festgelegt, sondern sind stets Richtwerte. Die Liefer- und Leistungsfrist beginnt jedenfalls frühestens drei Tage nach Erhalt der schriftlichen und ausdrücklichen Genehmigung der Probemuster seitens des Vertragspartners/Kunden sowie nach Vorliegen sämtlicher für die Durchführung der Lieferung/Leistung notwendigen Unterlagen und Dokumente. Im Zweifel gilt ein von OWLS abgeschlossener Vertrag nicht als Termingeschäft. Für Termingeschäfte und verbindliche Terminabsprachen ist die schriftliche Bestätigung seitens OWLS erforderlich.

b) Bei Änderungen des Auftragsinhalts beginnt die Lieferungs-/Leistungsfrist neu zu laufen. Bei Ereignissen höherer Gewalt und bei mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen, werden die Fristen gehemmt und beginnen erst bei Wegfall des Hindernisgrundes wieder weiter zu laufen, sodass sich auch die Frist entsprechend verlängert. Zu Ereignissen höherer Gewalt zählen insbesondere auch: Streik, Rohstoff- oder Warenmangel, politische Embargos und auch Stockungen der An- und Ablieferung, dies auch wenn diese Umstände bei den Zulieferanten und Produzenten von OWLS eintreten. Der Kunde ist in diesen Fällen nicht berechtigt, wegen der Hemmung der Liefer-/Leistungsfrist vom Vertrag vorzeitig zurückzutreten.

c) Befindet sich OWLS im Liefer-/Leistungsverzug und liegt keine höhere Gewalt oder kein nicht abwendbares Ereignis vor, ist der Vertragspartner/Kunde erst dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er OWLS schriftlich eine Nachfrist von zumindest 8 Wochen gestellt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners/Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen.

6. Vorzeitige Auflösung

a) Jeder Vertrag kann seitens OWLS vorzeitig und ohne Einhaltung allfälliger Kündigungsfristen mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen gelöst werden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere, wenn die Leistungserbringung seitens OWLS aufgrund eines Verschuldens des Kunden unmöglich wird oder nicht erbracht werden kann oder trotz Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen weiter verzögert wird; der Vertragspartner/Kunde gegen wesentliche Bestimmungen des mit OWLS geschlossenen Vertrages fortgesetzt verstößt und dieses Verhalten trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen andauert; berechtigte Zweifel hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners/Kunden bestehen oder auftreten und dieser trotz Aufforderung seitens OWLS binnen längstens 14 Tagen keine Vorauszahlungen oder Sicherheiten leistet; OWLS bleibt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sowie die Einleitung weiterer rechtlicher und vor allem strafrechtlicher Schritte ausdrücklich vorbehalten.

b) Der Vertragspartner/Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung von Kündigungsfristen mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn OWLS gegen wesentliche Bestimmungen des mit dem Vertragspartner/Kunden geschlossenen Vertrag fortgesetzt verstößt und dieses Verhalten trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest drei Wochen andauert.

7. Kaufpreis / Warenpreis / Zahlungsabwicklung / Eigentumsvorbehalt / Aufrechnungsverbot

a) Der Kaufpreis von OWLS setzt sich zusammen aus dem Netto-Kaufpreis gegebenenfalls zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe sowie der umsatzsteuerfreien Barauslagen. Die Rechnungslegung durch OWLS erfolgt ausschließlich in EURO (€) oder in Schweizer Franken (CHF). Die Preise der Waren verstehen sich gegebenenfalls zuzüglich der Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe und allfälliger Nebenkosten, wie beispielsweise Versand- und Verpackungskosten. Für die Preisfestlegung gilt der Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung bzw. Auftragserteilung. Nachträgliche Preisschwankungen werden nicht berücksichtigt. Preisänderungen können seitens OWLS jederzeit und ohne Vorankündigung vorgenommen werden; technische Änderungen, Irrtümer, Schreib- und Druckfehler bleiben ausdrücklich vorbehalten. OWLS behält sich das Recht vor, über den Vertragspartner/Kunden Bonitätsauskünfte einzuholen. Zu diesem Zwecke können die entsprechenden Daten des Vertragspartners/Kunden auch an Dritte weitergeleitet werden.

b) Die standardmäßige Zahlungskondition der OWLS lautet auf 50% Anzahlung bei Auftragserteilung und 50% Restzahlung vor Versand der Ware (Präsentation der Versanddokumente). Davon abweichende Zahlungskonditionen müssen jeweils gesondert vereinbart werden. Es werden nur Zahlungen anerkannt, die bei der jeweils in der Rechnung angeführten Zahlstelle zur Anweisung gebracht werden. Für sämtliche Lieferungen / Leistungen von OWLS, die aus Gründen, die der Vertragspartner/Kunde zu vertreten hat, nicht zur Ausführung gebracht werden können, gebührt OWLS der vereinbarte Kaufpreis in voller Höhe und zwar ohne Abzug. Auftragsgemäß bereits erzeugte Waren können seitens OWLS bei Nichtsendung im Falle des Zahlungsverzugs auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners/Kunden eingelagert werden, wobei die Ware dem Kunden als geliefert in Rechnung gestellt und damit zur Zahlung fällig wird.

c) Bei Zahlungsverzug seitens des Vertragspartners/Kunden werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig. OWLS behält sich ausdrücklich das Recht auf Geltendmachung weitergehender Zinsansprüche vor. Die mit dem Zahlungsverzug verbundenen Mahnspesen sind vom sich im Verzug befindenden Vertragspartner zu tragen; dieser hat darüber hinaus auch die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Vertretung sowie sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten in vollem Umfang zu tragen, dazu zählen auch sämtliche Gerichtsgebühren. Ratenzahlungen sind nur unter der ausdrücklichen Zustimmung von OWLS möglich; für Ratenzahlungen muss zwischen den Vertragspartnern eine entsprechende schriftliche Ratenvereinbarung getroffen werden, welche zwingend die Verrechnung von Zinsen in der oben angegebenen Höhe vorsieht. Die Kosten für die Erstellung und allfällige Gebühren trägt zur Gänze der Vertragspartner/Kunde, darunter fallen auch Kosten einer rechtsfreundlichen Vertretung. Befindet sich der Vertragspartner im Zahlungsverzug tritt Terminverlust ein und ist OWLS berechtigt, über sämtliche mit dem sich im Verzug befindenden Vertragspartner geschlossenen Verträge Rechnung zu legen und die zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen oder Teilleistungen fällig zu stellen und zwar ohne weitere Mahnung; dies gilt auch für Ratenvereinbarungen. Wird auch nur einer Rate verspätet oder gar nicht einbezahlt, ist OWLS berechtigt, die sofortige Bezahlung des gesamten noch aushaftenden Betrages zu fordern und zwar samt Zinsen und anderen Nebenforderungen.

d) OWLS ist nicht verpflichtet, bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages irgendwelche Lieferungen/Leistungen zu erbringen, darunter fallen auch Teilleistungen; die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von OWLS. Im Falle eines Zahlungsverzugs seitens des Vertragspartners / Kunden behält sich OWLS das Recht vor, schadenersatzrechtliche Ansprüche geltend zu machen und entsprechend vorzugehen. OWLS ist auch berechtigt, die Schulden des Vertragspartners/Kunden an externe Inkasso-Gesellschaften abzutreten. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die gegen ihn seitens OWLS bestehenden Forderungen mit eigenen Forderungen aufzurechnen.

8. Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte

a) Sämtlich Waren und Leistungen von OWLS (insbesondere deren technische Lösungsansätze, Produkte, Konzepte, Präsentationen und dergleichen) sind auch als geistiges Eigentum über den gewerblichen Rechts- und Urheberrechtsschutz geschützt. Es ist jedem Vertragspartner/Kunden untersagt, dieses geistige Eigentum von OWLS außerhalb der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung derselben zu benützen, zu verwenden, zu verwerten oder Dritten zu diesem oder einem anderen Zweck weiterzugeben. Insbesondere ist es Dritten nicht gestattet, Änderungen oder Bearbeitungen an Waren oder Leistungen von OWLS vorzunehmen oder diese weiterzuentwickeln, außer OWLS erteilt deren schriftliche Zustimmung.

b) Der Vertragspartner/Kunde erwirbt durch einen Vertrag mit OWLS keinerlei geistige Schutzrechte, sondern ist er mit der Zahlung des vollständigen Rechnungssumme lediglich zur Nutzung des jeweiligen Produktes, Systems oder der jeweiligen Leistung von OWLS berechtigt und zwar nur innerhalb des vertragsgemäß vereinbarten Verwendungszwecks und innerhalb des vertragsgemäß festgelegten Nutzungsgebiets. Der Erwerb dieser Rechte setzt jedoch in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von OWLS gelegten Rechnung samt allfälliger Barauslagen, Zinsen und Gebühren voraus; vor diesem Zeitpunkt beruht jegliche Nutzung durch den Vertragspartner/Kunden auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Für die Nutzung von Leistungen von OWLS, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die schriftliche Zustimmung von OWLS erforderlich, wobei eine dem Markt angemessene Vergütung zwingend zu vereinbaren ist. Der Vertragspartner/Kunde haftet OWLS für jede widerrechtliche Nutzung in dreifacher Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

9. Kennzeichnung

OWLS ist berechtigt, auf sämtlichen Werbemaßnahmen auf das Unternehmen selbst hinzuweisen; dies gilt auch für sämtliche Kennzeichnungen des Inhabers eines gewerblichen Schutzrechts oder des Urhebers. Diese Kennzeichnung ist entgeltfrei und ist der Vertragspartner nicht berechtigt, ein Entgelt von OWLS für derartige Leistungen zu fordern. OWLS ist ebenso berechtigt, auf sämtlichen öffentlichen Auftritten, wozu auch deren Internetauftritt zählt auf die bisherigen oder derzeitigen Zusammenarbeiten bzw. Kooperationen mit anderen Unternehmen hinzuweisen. Es ist OWLS gestattet, für diesen Zweck den Namen sowie auch das Firmenlogo des kooperierenden Unternehmens zu verwenden.

10. Datenschutz

Die persönlichen Daten des Vertragspartners/Kunden dürfen von OWLS zum Zwecke der Vertragserfüllung, der Kundenbetreuung- und des Kundenservices sowie auch für statistische Aufzeichnungen (darunter fällt auch die Marktforschung), Werbezwecke und Referenzhinweise automationsunterschützt ermittelt, gespeichert, verarbeitet oder anderweitig verwendet werden. Zu den persönlichen Daten zählen insbesondere aber nicht ausschließlich Name/Firma, Ansprechperson, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E- Mail-Adresse, Bankverbindungen. OWLS ist auch berechtigt, dem Vertragspartner/Kunden Post jeglicher Art zu Werbezwecken zuzusenden; dies bis zum jederzeit möglichem, entgeltfreien und schriftlichen Widerruf des Vertragspartners/Kunden, welcher mittels E- Mail, Telefax oder postalisch an OWLS zu richten ist. Kontaktdaten von OWLS finden sich im Deckblatt dieser AGBs sowie im offiziellen, unternehmenseigenen und im Deckblatt genannten Internetauftritt. Das Widerspruchsrecht ist sofort wirksam. Im Übrigen sind die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere nach dem liechtensteinischen Datenschutzgesetz (DSG) anwendbar.

11. Anzuwendendes Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Sämtliche zwischen OWLS und Dritten bestehende Rechtsbeziehungen, Verträge sowie die sich daraus ergebenden (wechselseitigen) Rechte und Pflichten unterliegen liechtensteinischem Recht. Die Anwendung eines anderen Rechtsstatus muss zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Als Erfüllungsort gilt in der Regel und im Zweifel der Sitz d der Hauptniederlassung von OWLS in Schaanwald, Fürstentum Liechtenstein. Bei Versand geht die Gefahr auf den Vertragspartner/Kunden über, sobald OWLS die Ware dem von ihr gewählten Lieferanten/Lieferunternehmen übergeben hat. Als vereinbarter Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen OWLS und dem Vertragspartner ergebenden Rechtsstreitigkeiten gelten die jeweils sachlich zuständigen Gerichte des Fürstentums Liechtenstein. Darüber hinaus ist OWLS berechtigt, den Vertragspartner/Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

12. Konventionalstrafe

Der Vertragspartner/Kunde haftet gegenüber OWLS für einen Verstoß gegen den Vertrag oder gegen diese AGBs verschuldensunabhängig mit einer  Konventionalstrafe  in  Höhe  von EUR 500.000,00 (in Worten: EURO fünfhunderttausend). Nach entsprechender Aufforderung seitens OWLS sind diese vom Vertragspartner/Kunden innert 14 Tagen zu zahlen. Darüber hinaus ist der Vertragspartner/Kunde OWLS für sämtliche Schäden, welche dieser durch vertrags- oder rechtswidrigem Verhalten eines Vertragspartners/Kunden entstehen, unbeschränkt schadenersatzpflichtig.